Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22088
FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96 (https://dejure.org/1997,22088)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.1997 - II 536/96 (https://dejure.org/1997,22088)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 1997 - II 536/96 (https://dejure.org/1997,22088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,22088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 110 AO 1977; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; § 151 Abs. 3 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumen der Investitionszulagenantragsfrist ; Ermittlung des zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumen der Investitionszulagenantragsfrist ; Ermittlung des zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 11.03.1994 - II 374/93

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96
    Zur Begründung bezog er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11.03.1994 Aktenzeichen II 374/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 1016).

    Der erkennende Senat hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 11.03.1994, II 374/93 (EFG 1994, 1016) entschieden, auch einen steuerlichen Berater treffe kein Verschulden an der Versäumung der Investitionszulagenantragsfrist, wenn er den Antrag fristgerecht bei dem Betriebsstättenfinanzamt stelle und dieses im wesentlichen damit begründet, die Finanzverwaltung habe jahrelang entgegen der gesetzlichen Regelung die Stellung des Antrags auf Investitionszulage bei dem Betriebsstättenfinanzamt auch in Fällen der (nur) gesonderten Feststellungen zugelassen (vgl. zuletzt Tz. 83 des BMF-Schreibens vom 31. Dezember 1996, BStBl II 1997, 51) und durch die jahrelange, kommentarlose Verwendung eines dem Gesetz widersprechenden Belehrungstextes eine Art "Gefahrenlage" geschaffen, die die Beraterschaft zwangsläufig "verinnerlicht" habe und müsse deshalb, wolle sie zu einer dem Gesetz entsprechenden Verfahrensregelung zurückkehren, alles tun, um zu verhindern, daß die von ihr geschaffene Gefahrenlage zu Nachteilen der Anspruchsberechtigten führe; sie müsse deshalb klar und unmißverständlich die Gesetzeslage wiedergeben und durch unübersehbare, optische Hinweise den geänderten Belehrungstext kennzeichnen.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96
    So sei z.B. nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.1995 (1 BvR 166/93 NJW 1995, 3173) einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein fristgebundener Schriftsatz im Rechtsmittelverfahren bei dem Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen sei, eingereicht und nicht mehr fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht weitergeleitet worden sei.
  • FG Münster, 13.06.1995 - 16 K 2545/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96
    Insbesondere folgt er nicht der Auffassung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 13.06.1995 16 K 2545/94 I, EFG 1996, 154), wonach es für die Frage des Verschuldens allein darauf ankomme, ob die gesetzliche Regelung klar und eindeutig sei, die Belehrung im Antragsvordruck diese nicht ersetzen könne und von einem steuerlichen Berater erwartet werden müsse, daß er die Belehrung in einem Antragsvordruck anhand des Gesetzestextes überprüfe, vor allem, wenn es sich um ein formell neues Gesetz handele und die im Vordruck verwendete Formulierung nicht eindeutig sei.
  • FG Niedersachsen, 07.12.1995 - II 252/94

    Streit über die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids; Abschluß eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 536/96
    Der Senat hat in einem späteren Urteil vom 23.11.1995 II 252/94 (EFG 1996, 459) an seiner im erstgenannten Urteil ausführlich begründeten Auffassung festgehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht